Förderverein
Verein zur Förderung des Volleyballsports in Schwerte e.V.
Unsere Idee
Der VolleyballVerein Schwerte verfolgt eine leistungsorientierte Ausrichtung und bietet gleichzeitig Raum für Breitensportler.
Große Ziele erfordern neue Ideen !
Um sportliche Erfolge zu sichern und auszubauen, benötigt der Verein hochwertige Ausbildung und moderne Trainingsmaterialien. Der Förderverein wurde gegründet, um genau diese Rahmenbedingungen zu schaffen und den Volleyballsport in Schwerte nachhaltig zu unterstützen.
Unsere Struktur
- 6 Seniorenmannschaften
- 5 Hobbymannschaften
- Jugend in allen Altersklassen (U12 bis U20)
Mit einer Mitgliedschaft oder Spende helfen Sie uns, Jugendarbeit und Leistungssport in Schwerte weiter voranzubringen.
Satzung
Satzung des Vereins zur Förderung des Volleyballsports in Schwerte e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Verein zur Förderung des Volleyballsports in Schwerte" und wird mit dem Zusatz „e.V." in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Schwerte.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 3 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sein Zweck ist die ideelle und finanzielle Unterstützung und Förderung der Jugendarbeit und des Leistungssports des VolleyballVereins Schwerte. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Verwendung der Einkünfte
Alle Mittel des Vereins dienen ausschließlich satzungsmäßigen Zwecken. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Ämter des Vereins werden grundsätzlich unentgeltlich ausgeübt; Auslagen können erstattet werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, über die der Vorstand entscheidet. Eine Ablehnung kann bei der Mitgliederversammlung angefochten werden.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (zum Ende des Geschäftsjahres mit einmonatiger Frist), Ausschluss (bei schuldhaftem grobem Verstoß gegen Vereinsinteressen, Vorstandsentscheid mit 2/3-Mehrheit), Tod oder Auflösung.
§ 7 Beiträge / Spenden
Die Mitgliederversammlung bestimmt Beitragshöhe und Fälligkeit. Spenden sind von Mitgliedern und Nichtmitgliedern willkommen.
§ 8 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Weitere Einrichtungen können geschaffen werden.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie wählt den Vorstand, beschließt über Satzungsänderungen und Auflösung. Die ordentliche Versammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mit Tagesordnung. Die Versammlung ist ohne Mindestquorum beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse erfordern einfache Mehrheit, Satzungsänderungen und Auflösung 2/3-Mehrheit.
§ 10 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassiererin. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist möglich. Der/die 1. Vorsitzende des VolleyballVereins Schwerte nimmt mit beratender Stimme an Vorstandssitzungen teil.
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung fällt das Vermögen an den VolleyballVerein Schwerte zur Förderung von Jugendarbeit und Leistungssport. Ist dieser nicht gemeinnützig, fällt es an die Stadt Schwerte für Sportförderung.
§ 12 Inkrafttreten
Der Verein wurde am 05.06.2019 gegründet. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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Kontakt
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Mitglied werden
Laden Sie den Mitglieds- bzw. Spendenantrag herunter und reichen Sie ihn per E-Mail oder persönlich über einen Trainer ein.
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